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Die neue E-Auto Förderung 2026

Die neue E-Auto-Förderung 2026 setzt klare Impulse für nachhaltige Mobilität. Wir fassen alle wichtigen Punkte kompakt zusammen und bieten attraktive Hyundai- oder Mitsubishi-Elektromodelle: passgenau beraten, förderfähig ausgestattet, ab sofort verfügbar.
 

 

Ein Mann hält ein Kind im Arm und lehnt an ei


Die Bundesregierung setzt den Kurs Richtung Elektromobilität mit steuerlichen Vergünstigungen fort und führt ab Januar 2026 zusätzlich eine neue Kaufprämie ein. Für neu erworbene Elektroautos kann eine Grundförderung von bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Die Regelung greift im Frühjahr 2026 und gilt rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Voraussichtlich ab Mai 2026 können Privatpersonen den Antrag über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums stellen.

Die staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge wird 2026 neu ausgerichtet und stärker an sozialen Kriterien orientiert. Ziel ist es, insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Umstieg zu erleichtern. Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine gewerbliche Nutzung sowie ein anschließender Weiterverkauf sind ausgeschlossen. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist derzeit noch in Vorbereitung.
 

 

 

Welche E-Autos werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich fabrikneue Fahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid oder Elektroantrieb mit Range-Extender, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Zur Klasse M1 zählen Personenkraftwagen sowie die meisten Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Die Förderung kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing in Anspruch genommen werden.

Gebrauchte Elektrofahrzeuge sind derzeit nicht förderfähig. Das Bundesumweltministerium plant frühestens ab 2027 zu prüfen, ob die Förderung auf gebrauchte E-Fahrzeuge ausgeweitet werden kann.
 

Mit der Erstzulassung beginnt der Weg zur Prämie: ein Antrag, ein Portal, ein Jahr Zeit – und der Antrieb der Zukunft.

Eine Person steht draußen in einer Stadtstraße, schaut auf ein Smartphone und neben ihr wird ein orangefarbenes Elektroauto per Ladekabel geladen; im Hintergrund sind herbstliche Bäume und Wohnhäuser.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?


Künftig wird die Förderung für Elektroautos ausschließlich an Privatpersonen vergeben. Ziel der Bundesregierung ist es, insbesondere Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Mobilität zu entlasten. Die Prämienhöhe ist einkommensabhängig gestaffelt und kommt damit vor allem denen zugute, die ein E-Auto im Alltag tatsächlich nutzen wollen. Von der Förderung ausgeschlossen sind sowohl die gewerbliche Nutzung als auch ein späterer Weiterverkauf des Fahrzeugs. Anspruch hast du, wenn du ein neues Elektroauto kaufst oder least und die Einkommensgrenzen deines Haushalts einhältst. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Jahreseinkommen deines Haushalts, nicht das Bruttoeinkommen. So soll E-Mobilität für eine größere Zahl von Menschen erschwinglich werden.

 

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

Berechnen Sie hier einfach Ihre mögliche Förderung

 

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

FAQ

Sie haben Fragen?
Hier sind die wichtigsten Antworten zur E-Auto-Prämie.

 

Die E-Auto-Prämie ist ein staatlicher Zuschuss für Privatpersonen, die ein neues Elektroauto oder ein förderfähiges Plug-in-Hybridfahrzeug anschaffen. Ziel ist es, Kauf oder Leasing finanziell zu erleichtern und den Umstieg auf emissionsärmere Mobilität zu beschleunigen. Nach dem Ende früherer Umweltboni wurde ein neues, sozialer ausgerichtetes Modell eingeführt, das Haushalte mit geringeren Einkommen und Familien gezielt stärker unterstützt.

Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für Fahrzeuge, die ab diesem Datum erstmals zugelassen werden. Sie können die Prämie also auch für bereits gekaufte oder geleaste Fahrzeuge ab diesem Stichtag beantragen, sofern alle Vorgaben erfüllt sind.

Die Bundesregierung stellt für die neue Förderung von Elektroautos insgesamt rund drei Milliarden Euro bereit. Mit diesem Budget sollen voraussichtlich etwa 800.000 E-Fahrzeuge beziehungsweise entsprechende Anträge unterstützt werden.

 

Damit du die Förderung erhältst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug muss ein Neuwagen sein, der erstmals ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wird.
  • Es muss sich um ein reines Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektrofahrzeug mit Range-Extender handeln.
  • Das zu versteuernde Haushalts­einkommen darf die vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten. Kinder im Haushalt erhöhen diesen Grenzwert, wobei höchstens zwei Kinder unter 18 Jahren angerechnet werden.
  • Die Haltedauer des Fahrzeugs muss mindestens 36 Monate betragen; in diesem Zeitraum ist ein Weiterverkauf oder eine dauerhafte Übertragung nicht erlaubt.
  • Sie müssen als Fahrzeughalter oder Leasingnehmer auftreten und die Prämie eigenständig über das Online-Portal beantragen.

 

Ja. Obwohl die Antragstellung erst ab Mai 2026 möglich ist, kannst du dein Fahrzeug vorher bestellen und zulassen. Die Förderung lässt sich anschließend rückwirkend beantragen.

Beim Leasing eines E-Autos über MeinAuto.de funktioniert die Förderung wie folgt:

  1. Fahrzeug wählen und Anzahlung im Konfigurator festlegen: Sie können die Anzahlung auf die Höhe der erwarteten E-Auto-Prämie einstellen.
    Vorteil: Die Förderung wird direkt in die Leasingkonditionen eingerechnet und senkt die Sonderzahlung oder die Monatsraten.
  2. Mindesthaltedauer beachten: Das Auto muss 36 Monate auf dich zugelassen bleiben.
  3. Leasingvertrag abschließen: Nach Wahl von Modell, Ausstattung und Anzahlung schließt du den Vertrag ab.
  4. Antrag stellen: Den Förderantrag stellst du selbst. MeinAuto.de kann das nicht für dich übernehmen.
  5. Prüfung der Förderstelle: Es wird geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind (z. B. Mindesthaltedauer, Wohnsitz, Einkommen).
  6. Auszahlung: Die Prämie wird direkt an dich überwiesen und kann z. B. für Sonderzahlung, Raten oder Ladekosten genutzt werden.

 

Ja. Geförderte Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate ab Erstzulassung auf dich zugelassen bleiben – beim Kauf wie beim Leasing. So wird sichergestellt, dass die Förderung der tatsächlichen Nutzung zugutekommt.

Im Grundsatz ja. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch und wird nicht direkt mit Kaufpreis oder Leasingrate verrechnet. Sie beantragen die Prämie selbst beim zuständigen Förderprogramm, sobald das Fahrzeug auf dich zugelassen ist. Die Auszahlung erfolgt nachträglich durch den Bund.

Tipp: Beim Leasing kannst du im Konfigurator die Anzahlung auf die erwartete Förderhöhe setzen. So zahlen Sie effektiv nur den Betrag, der nach Förderung auf dich entfällt. Die vorgestreckte Anzahlung bekommst du nach Bewilligung zurück.

 

Für die Prüfung und Bewilligung deines Antrags werden voraussichtlich folgende Dokumente verlangt:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags deines neuen Elektrofahrzeugs oder Plug-in-Hybrids.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Nachweis der erstmaligen Zulassung in Deutschland auf Ihren Namen.
  • Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (nicht älter als 3 Jahre) als Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens.

Tipp: Für eine schnellere Bearbeitung nutzen Sie bei der Antragstellung die Online-Funktion Ihres Personalausweises oder die Ausweis-App des Bundes. Weitere Details und mögliche Nachweise werden in der offiziellen Förderrichtlinie veröffentlicht.

Ja. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können gemeinsam beantragen, da das gemeinsame zu versteuernde Haushaltseinkommen für die Förderhöhe maßgeblich ist. Voraussetzung ist, dass beide im selben Haushalt leben und das Fahrzeug auf einen oder beide zugelassen wird.

Andere Partnerschaften oder Wohngemeinschaften ohne offiziellen gemeinsamen Haushalt bzw. ohne gemeinsame wirtschaftliche Verantwortung können nicht gemeinsam beantragen. In diesen Fällen stellt jede Person einen eigenen Antrag – pro Haushalt ist jedoch nur ein Antrag zulässig.

Grundsätzlich gilt: Pro Haushalt kann die E-Auto-Prämie nur einmal in Anspruch genommen werden. Das stellt sicher, dass die Unterstützung zielgerichtet Haushalte erreicht und nicht mehrfach an denselben Haushalt ausgezahlt wird. Entscheidend ist der gemeinsame Wohnsitz, nicht die Anzahl der Erwachsenen oder Fahrzeuge.

 

Nein. Die Förderung ist pro Haushalt einmalig. Auch für ein zweites förderfähiges Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kann keine weitere Prämie beantragt werden – unabhängig davon, ob das erste Fahrzeug noch genutzt wird oder bereits verkauft wurde. Die Unterstützung wird bewusst auf einen Haushalt konzentriert.

Minderjährige Kinder im Haushalt erhöhen die zulässige Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um jeweils 5.000 Euro – allerdings maximal für zwei Kinder.
Das bedeutet: Familien mit Kindern können trotz höherem zu versteuernden Haushaltseinkommen die volle Förderung erhalten, besonders bei ein oder zwei Kindern unter 18 Jahren.

Beispiele:

  • Haushalt ohne Kinder: 80.000 Euro
  • Haushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren: 80.000 Euro + 5.000 Euro = 85.000 Euro
  • Haushalt mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 80.000 Euro + 2 × 5.000 Euro = 90.000 Euro
  • Haushalt mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 80.000 Euro + 2 × 5.000 Euro = 90.000 Euro (es werden maximal zwei Kinder berücksichtigt)
  • Haushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren und 1 Kind über 18 Jahren: 80.000 Euro + 5.000 Euro = 85.000 Euro (nur das minderjährige Kind zählt)

 

Ja. Es handelt sich um ein bundesweites Programm, unabhängig vom Wohnort.

Nein. Die Prämie zählt nicht als Einkommen und ist steuerfrei. Es handelt sich um einen steuerfreien Investitionszuschuss und nicht um steuerpflichtiges Einkommen.

Gefördert werden neue Pkw, die bestimmte Anforderungen erfüllen und ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden:

  • Reine Elektroautos (BEV), die ausschließlich elektrisch fahren.
  • Plug-in-Hybride (PHEV) mit ausreichend großer elektrischer Reichweite und bestimmten CO2-Grenzwerten.
  • Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), die überwiegend elektrisch betrieben werden und einen kleinen Verbrenner zur Reichweitenverlängerung nutzen, sofern sie die technischen Förderkriterien erfüllen.

Wichtig: Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind ausgeschlossen. Die Prämie gibt es nur für Neuwagen, die auf dich als Privatperson zugelassen werden.

 

Grundsätzlich ja. Alle Marken können profitieren, sofern die Fahrzeuge die Förderkriterien erfüllen:

  • Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
  • Reines E-Auto, Plug-in-Hybrid oder E-Fahrzeug mit Range-Extender.
  • Einhaltung der technischen Vorgaben (z. B. elektrische Reichweite, CO2-Grenzen).
    Die Marke selbst ist nicht entscheidend.

Nein. Die Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Fahrzeuge, die auf Unternehmen zugelassen sind oder überwiegend gewerblich genutzt werden, sind ausgeschlossen. Auch Dienstwagen, die der Arbeitgeber stellt, gelten nicht als förderfähig.

Aktuell sind Brennstoffzellenfahrzeuge nicht Teil der regulären E-Auto-Prämie, die sich auf BEV, PHEV und REEV beschränkt. Die Förderung für Wasserstofffahrzeuge ist bislang nicht abschließend geklärt; eigene Programme oder Anpassungen in der Zukunft sind möglich.

Ja. Die Förderfähigkeit kann sich ändern, zum Beispiel:

  • Nur Modelle, die die technischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. elektrische Reichweite, CO2-Grenzen), sind förderfähig.
  • Technische Änderungen beim Hersteller (etwa an Reichweite, Ausstattung oder CO2-Werten) können die Einstufung beeinflussen.
  • Gesetzliche Anpassungen der Förderrichtlinien können zu einer Neubewertung führen. Es empfiehlt sich, vor Kauf oder Leasing zu prüfen, ob das gewünschte Modell aktuell förderfähig ist.

Nein. Derzeit existiert keine Preisobergrenze. Entscheidend ist, dass alle übrigen Förderkriterien erfüllt sind – insbesondere Wohnsitz, Haushaltseinkommen und die erstmalige Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Der Kaufpreis hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit.

Die relevanten Fahrzeugdaten (z. B. CO2-Emissionen, elektrische Reichweite, Fahrzeugklasse) werden vom Hersteller oder Händler bestätigt.

Die kompletten Förderrichtlinien zur neuen E-Auto-Förderung stehen auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums.

 Alle Angaben ohne Gewähr. Die jeweils gültigen Richtlinien und Förderbedingungen findest du auf der offiziellen Website des zuständigen Bundesministeriums.

Zwei Silhouetten bei Sonnenuntergang auf einem Feld; im Hintergrund stehen Windräder. Eine Person hebt die Arme und hält ein kleines Windrad, die andere steht mit den Händen an der Hüfte. Der Himmel leuchtet orange.

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